Handy-Rechnung über 11.500 Euro muss nicht bezahlt werden
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- Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. September 2011 09:56
Hat der Nutzer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware dieses von seinem Mobilfunkanbieter erworben, so muss er nicht für die Kosten der Internetnutzung aufkommen, wenn die Navigationssoftware bei der Installation automatisch eine kostenpflichtige Kartenaktualisierung startet und ein ausdrücklicher Hinweis seines Mobilfunkanbieters auf die Kostenfolge fehlt. Dies hat der 16. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes in einem vor kurzem
veröffentlichten Urteil entschieden.




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