Bundesfreiwilligendienst
- Details
- Hauptkategorie: erasmus e. V.
- Kategorie: Verein
- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 11. Dezember 2011 10:10
Als Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst können insbesondere Einrichtungen aus folgenden Bereichen anerkannt werden:
- Kinder- und Jugendhilfe
- Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
- Behindertenhilfe
- Kultur und Denkmalpflege
- Sport
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Umweltschutz
- Schulen
Eine Einrichtung kann als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt werden, wenn sowohl die Aufgaben der Einrichtung als auch die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung müssen Sie im Anerkennungsverfahren nachweisen. Einzelheiten zum erforderlichen Nachweis finden Sie unter Punkt 3 des Antragsformulars.
Freiwillige sollen die hauptamtlich Beschäftigten ihrer Einsatzstelle unterstützen, nicht ersetzen. Durch den Einsatz Freiwilliger dürfen in Ihrer Einrichtung keine Arbeitsplätze für hauptamtliches Personal gefährdet oder deren Neuschaffung verhindert werden.
Freiwillige erhalten:
Anleitung: Eine Fachkraft betreut den Freiwilligen in der Einsatzstelle. Freiwilligen sollen kostenlose Seminare erhalten.
Taschengeld: Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 330,00 Euro. Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
Zeugnis: Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis.
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