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Hinweise zum Menü  

  • Im Menü "buerolux" können Sie Beiträge nicht nur zu Computerthemen entdecken. So zum Beispiel Urteile zum IT-Recht.
  • Das Menü "erasmus e.V." bietet Informationen zum Trägerverein des Computerclub "PCbasics", Satzung sowie über unsere Freunde und Förderer an.
  • Das Menü "isbf" zeigt Angebote für Nichtmitglieder des Vereins, auch Hinweise zu Preisen und Terminen an.
  • Im Menü für unsere Clubmitglieder "PCbasics" finden Sie Hinweise und Links zu den Clubangeboten zu Konto, Newsletter, Registrierung (hier können Sie sich als neuer Benutzer unserer Homepage oder Clubmitglied registrieren), Spiele, Umfragen, Veranstaltungen und Workshops. Hier befindet sich auch das Login-Menü.
  • Unter dem Menüpunkt "prickler" versucht der Namensgleiche selbiges zu tun: prickeln! Es gibt aber in einer Galerie auch Privates zu sehen.
  • Hier können Sie die neuesten Nachrichten aus der (Internet-) Welt nachlesen. Auch möchten wir im Menü "responso" Antworten auf Fragen geben, die nicht immer zwingend etwas mit einem Computer zu tun haben. Hilfreich wäre er (der Computer) schon, denn sonst können Sie diese Seiten hier ja nicht lesen. Das alles hier immer die reine Wahrheit ist, können wir aber nicht garantieren! Wir bemühen uns aber um sie (die Wahrheit).
   
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Aus Platzgründen mussten wir unseren Museumsbestand an 8-bit-Rechnern leider abgeben. Mit etwas Glück finden Sie jetzt einiges hier wieder!

   

Bundesfreiwilligendienst

Details

Als Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst können insbesondere Einrichtungen aus folgenden Bereichen anerkannt werden:

  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege
  • Behindertenhilfe
  • Kultur und Denkmalpflege
  • Sport
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Umweltschutz
  • Schulen

Eine Einrichtung kann als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt werden, wenn sowohl die Aufgaben der Einrichtung als auch die Tätigkeiten der Freiwilligen dem Gemeinwohl dienen. Das Vorliegen dieser Voraussetzung müssen Sie im Anerkennungsverfahren nachweisen. Einzelheiten zum erforderlichen Nachweis finden Sie unter Punkt 3 des Antragsformulars.
Freiwillige sollen die hauptamtlich Beschäftigten ihrer Einsatzstelle unterstützen, nicht ersetzen. Durch den Einsatz Freiwilliger dürfen in Ihrer Einrichtung keine Arbeitsplätze für hauptamtliches Personal gefährdet oder deren Neuschaffung verhindert werden.

Freiwillige erhalten:

Anleitung: Eine Fachkraft betreut den Freiwilligen in der Einsatzstelle. Freiwilligen sollen kostenlose Seminare erhalten.

Taschengeld: Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 330,00 Euro. Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt.
Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.

Zeugnis: Nach Abschluss des BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis.

mehr hier

   

bis Pfingsten  

sind es noch:
6 Tage und 20 Stunden
   
bis zum Weltuntergang sind es noch:
214 Tage und 21 Stunden
   

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aktueller Linktipp  

   
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