Login  

  
   

Hinweise zum Menü  

  • Im Menü "buerolux" können Sie Beiträge nicht nur zu Computerthemen entdecken. So zum Beispiel Urteile zum IT-Recht.
  • Das Menü "erasmus e.V." bietet Informationen zum Trägerverein des Computerclub "PCbasics", Satzung sowie über unsere Freunde und Förderer an.
  • Das Menü "isbf" zeigt Angebote für Nichtmitglieder des Vereins, auch Hinweise zu Preisen und Terminen an.
  • Im Menü für unsere Clubmitglieder "PCbasics" finden Sie Hinweise und Links zu den Clubangeboten zu Konto, Newsletter, Registrierung (hier können Sie sich als neuer Benutzer unserer Homepage oder Clubmitglied registrieren), Spiele, Umfragen, Veranstaltungen und Workshops. Hier befindet sich auch das Login-Menü.
  • Unter dem Menüpunkt "prickler" versucht der Namensgleiche selbiges zu tun: prickeln! Es gibt aber in einer Galerie auch Privates zu sehen.
  • Hier können Sie die neuesten Nachrichten aus der (Internet-) Welt nachlesen. Auch möchten wir im Menü "responso" Antworten auf Fragen geben, die nicht immer zwingend etwas mit einem Computer zu tun haben. Hilfreich wäre er (der Computer) schon, denn sonst können Sie diese Seiten hier ja nicht lesen. Das alles hier immer die reine Wahrheit ist, können wir aber nicht garantieren! Wir bemühen uns aber um sie (die Wahrheit).
   
commodore1280.jpg
   

Aus Platzgründen mussten wir unseren Museumsbestand an 8-bit-Rechnern leider abgeben. Mit etwas Glück finden Sie jetzt einiges hier wieder!

   

Vereinssatzung

Details

Satzung des erasmus e. V.

beschlossen in der Gründungsversammlung am 06.05.04 in Berlin,

geändert am 13. 07. 2004.

 

Präambel

Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr

denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und

Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für

die Gesellschaft.

Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-

Maschine und der Menschen untereinander. Die Entwicklung zur

Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite

ungehinderte Kommunikation.

erasmus e. V. bildet eine Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter,

Geschlecht und Rasse sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich

grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzen und mit den

Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie die einzelnen

Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert.

 

§ 1. Name und Sitz des Vereins

Der Verein führt den Namen erasmus e. V. und hat seinen Sitz in Berlin. Nach

erfolgter Eintragung in das Vereinsregister, die alsbald erwirkt werden soll,

ist der Name mit dem Zusatz eingetragener Verein (e.V.) zu ergänzen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2. Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im

Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung(§ 51 ff.

AO 1977) in der jeweils gültigen Fassung.

2. Zweck des Vereins ist die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz

auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im

Sinne der Präambel. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende

Mittel erreicht werden:

a. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen.

b. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen

sowie virtueller Zusammenkünfte.

c. Herausgabe multi-medialer Publikationen.

d. Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit mit dem Ziel der materiellen und

personellen Unterstützung von Berliner (Senioren-) Computer-Clubs z.

B. durch Sponsorenwerbung und Beteiligung an öffentlichen

Wettbewerben.

e. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise

f. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung

vorgesehenen Kontrollorganen

g. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie.

h. kostenlose Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen

Fragen für Berliner (Senioren-) Computer-Clubs, im Rahmen der

gesetzlichen Möglichkeiten.

3. Der Verein ist gemeinnützig; er dient ausschließlich und unmittelbar der

Volksbildung zum Nutzen der Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen;

er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie

eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Clubs werden ausschließlich und

unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder

erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Clubs. Die Mitglieder dürfen

bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keine Anteile des

Vereinsvermögens erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des

Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt

werden.

 

§ 3. Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische

Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen. Ein Aufnahmeantrag

muss schriftlich gestellt werden. Über die Aufnahme entscheidet der

Vorstand. Betätigung in Organisationen oder Parteien, deren demokratische

Ausrichtung vom Vorstand mit guten Gründen angezweifelt wird, ist ein

Ablehnungsgrund.

2. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod eines Mitglieds oder durch

schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand, oder durch

Ausschluss aus dem Verein. Ausgeschlossen wird, wer gegen die

Vereinsinteressen gröblich verstößt. Hierüber entscheidet die

Mitgliederversammlung.

4. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages

wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 4. Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Alle Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen von erasmus e. V.

teilzunehmen. Alle ordentlichen Mitglieder besitzen gleiches Stimmrecht.

2. Die Mitglieder sind verpflichtet, Zweck und Ziel des Vereines bestmöglich

zu fördern sowie die Vereinsbeiträge pünktlich zu entrichten.

 

§ 5. Fördermitgliedschaft

Es besteht die Möglichkeit zur Fördermitgliedschaft. Fördermitglieder

unterstützen erasmus e. V. ideell und finanziell. Sie besitzen kein Stimmrecht.

 

§ 6. Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

o der Vorstand

o die Mitgliederversammlung

 

§ 7. Der Vorstand

1. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

1. dem Vorsitzenden

2. dem stellvertretenden Vorsitzenden

3. dem Kassierer

4. dem Schriftführer

Der geschäftsführende Vorstand leitet die Vereinsarbeit und trägt für die

Erfüllung sämtlicher Aufgaben, die sich aus der Satzung und den Beschlüssen

der Mitgliederversammlung ergeben, die Verantwortung.

Der Kassierer verwaltet die Vereinskasse und führt Buch über die Einnahmen

und Ausgaben. Er leistet Zahlungen für den Verein auf Anweisung des

Vorstands.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Mitglied des

geschäftsführenden Vorstands vertreten.

2. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und bis

zu 12 Beisitzern. Ihm obliegt die Führung der laufenden Geschäfte. Er

beschließt über die Vergabe der Mittel und ist beschlussfähig, wenn

mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher

Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des

Vorsitzenden.

3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem

Jahr gewählt. Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl

erfolgt.

4. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt

der Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsdauer des

Ausgeschiedenen.

5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von jedem

Vorstandsmitglied einberufen werden können. Der Vorstand ist

beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Der

Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

§ 8. Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand unter

der Bekanntgabe der vom Vorstand festgesetzten Tagesordnung und Einhaltung

einer Einberufungsfrist von 4 Wochen durch persönliche, schriftliche

Einladung mittels Brief oder E-Mail einzuberufen.

2. Bis zum Beginn der Mitgliederversammlung kann jedes Vereinsmitglied

schriftlich einen Antrag zur Änderung der Tagesordnung an den Vorstand

einreichen.

3. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende bzw. ein

anderer von der Mitgliederversammlung zu wählender Versammlungsleiter.

4. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll

aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer der

Versammlung zu unterzeichnen ist.

5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden

Mitglieder beschlussfähig. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher

Stimmenmehrheit, es sei denn, diese Satzung schreibt eine andere

Stimmenmehrheit vor.

6. Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts

kann ein anderes ordentliches Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden.

Es dürfen jedoch nicht mehr als zwei fremde Stimmen vertreten.

7. Der Vorstand ist dazu verpflichtet, eine außerordentliche

Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 25% der Mitglieder dies

unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich verlangen. In diesem

Fall sind die Mitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung und Einhaltung

einer Frist von mindestens 4 Wochen einzuladen.

 

§ 9. Aufgaben der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung beschließt über:

o die Wahl des Vorstandes

o die Wahl von zwei Kassenprüfern

o die Wahl des Schriftführers der Mitgliederversammlung

o die Abnahme des Jahresberichtes

o die Entlastung des Vorstandes

o die Änderung der Satzung

o die Auflösung des Vereins

o den Ausschluss von Mitgliedern

o die Festsetzung des Jahresmitgliedsbeitrages

erasmus e. V. – Satzung vom 06. 05. geändert am 13. 07. 2004 – Seite 4 von 5

o Vorhaben des kommenden Geschäftsjahres

o Änderungen der Tagesordnung

o Sonstige Anträge

 

§ 10. Satzungsänderungen

Die Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen und

vertretenen Mitglieder geändert werden. Satzungsänderungsanträge müssen mit

einer Frist von 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung an die Mitglieder

verschickt werden.

 

§ 11. Auflösung des Vereins

1. Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins ist der

Mitgliederversammlung vorbehalten. Dieser Beschluss kann nur mit einer

Mehrheit von 3/4 der erschienenen und vertretenen Mitglieder getroffen

werden und nur, wenn die Versammlung zu diesem Zweck einberufen worden ist.

2. Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner steuerbegünstigter

Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu

bestimmende Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere

gemeinnützige Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung.

Beschlüsse über die zukünftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst

nach vorheriger Zustimmung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

   

bis Pfingsten  

sind es noch:
6 Tage und 21 Stunden
   
bis zum Weltuntergang sind es noch:
214 Tage und 22 Stunden
   

Verwandte Beiträge  

   

aktueller Linktipp  

   
Foto0023.jpg
   
© buerolux | erasmus-ev | isbf | PCbasics | prickler | responso